Ausbildung und Unterweisungvon Flurförderzeugen gem. DGUV 308-001 | DGUV 68
Möchten Sie ausgebildete Staplerfahrer in ihrem Unternehmen einsetzen?Ich komme in ihr Unternehmen und bilde direkt vor Ort aus.Nach erfolgreicher Prüfung stelle ich einen Fahrausweis und Zertifikat aus.Da nach der Vorschrift DGUV 68 (BGV DV 27) min. einmal im Jahr eine Unterweisung der bereits befähigten Staplerfahrer erfolgen sollte, führeich auch schriftliche jährliche Unterweisungen und Nachschulungendurch. Wenn Sie sich für einen “Staplerführerschein” oder mehr Informationen interessieren so nehmen Sie bitte mit mir per Mail oder telefonisch Kontakt auf.Vielen Dank
Anforderungen an die Auszubildendegeregelt ist dies in der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift “DGUV 68 für Flurförderzeuge.”mindestens 18 Jahre altfür Tätigkeit geeignet(G25 Untersuchung)ausgebildetBefähigung nachgewiesen(Prüfung und Fahrausweis)schriftlicher Fahrauftragvom Unternehmer
Gründe der Ausbildung
Der Umgang mit Flurförderzeugen ist mit zahlreichenGefährdungen verbunden. Das zeigt das Unfallgeschehenin allen Unternehmen in denen Stapler eingesetzt werden.Häufig sind die Unfälle auf sicherheitswidriges Verhaltenzurückzuführen. Die meisten Unfälle sind Anfahrunfälle von Personen.Um eine Änderung dieser Umstände und Senkung der Unfallzahlenherbeizuführen ist eine Ausbildung und Unterweisung vonFlurförderzeugen absolut sinnvoll und wird vielerorts von derBerufsgenossenschaft gefordert. Wer einen KFZ-Führerschein besitzt ist noch lange nicht befähigt,einen Stapler sicher zu führen, Lasten zu heben und zu senken,LKW’s be- und enladen, auf Laderampen zu fahren oder auch mit einerArbeitsbühne zu arbeiten.Da sich die Lenkachse des Staplers hinten befindet führt das zu einemanderen Lenk- und Fahrverhalten gegenüber eines KfZ’s.Ausserdem wird die Last beim Stapler ausserhalb der Standflächetransportiert und nicht wie bei den Kraftfahrzeugen innen.Besondere Vorsicht gilt in Kurvenfahrten und bei angehobener Last!